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Lichtraumprofil

Als Lichtraumprofil wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Quer-Ebene eines Fahrweges bestimmt wird. Mit dem Lichtraumprofil wird einerseits der „lichte Raum“ vorgeschrieben, der auf dem Fahrweg von Gegenständen freizuhalten ist, andererseits dient es auch als konstruktive Vorgabe für die Bemessung der vorgesehenen Fahrzeuge. Diese dürfen im Querschnitt nicht die vorgegebenen Grenzlinien überschreiten, wobei auch berücksichtigt werden muss, ob sie bei besonderer Länge auch in Kurven noch innerhalb des Lichtraumprofils bleiben.

Das Lichtraumprofil wird nicht nur im engen Zusammenhang mit den Fahrzeugmaßen bestimmt sondern auch mit Rücksicht auf weitere Sicherheitsabstände z.B. für Dienst- und Versorgungswege, gegenüber elektrischen Anlagen sowie eventuell auch der freien Sicht auf Signale und weitere betriebliche Bedürfnisse. Besonders wichtig ist das Lichtraumprofil für besondere Transporte, in der Regel bei Transporten mit offenen Wagen, bei denen die Ladung in das Lichtraumprofil hineinragen kann. Diese können dann nur spezielle Strecken befahren.

Die meisten europäischen Regelspurbahnen, wie in Skandinavien, den Benelux-Länder, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Spanien, Portugal oder Griechenland haben dasselbe Lichtraumprofil wie die deutschen Eisenbahnen. Innerhalb dieser Länder können fast alle Loks und Wagen freizügig eingesetzt werden. Für kleinere Lichtraumprofile sind z. B. Großbritannien, Irland und Japan bekannt. Größere Lichtraumprofile haben z. B. Russland, USA und Kanada.

Spezielle Richtlinien – zum Beispiel die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – regeln die Einhaltung dieses Sicherheits-Standards.